Wohnungszusage erhalten – wie geht’s weiter?

Vom neuen Mietvertrag bis hin zu Kündigung, Renovierung und Kaution

Damit ein Wohnungswechsel stressfrei abläuft, ist eine gute Planung wichtig. Denn vor dem eigentlichen Umzug stehen noch wichtige Formalitäten an. Wer umzieht, muss einen neuen Mietvertrag unterschreiben, die alte Wohnung kündigen und an den Vermieter übergeben. Eventuell stehen kleine Renovierungsarbeiten an. Wer umzieht muss sich außerdem mit dem Thema Kautionsvariante auseinandersetzen. In diesem Ratgeber haben wir alle Themen für Dich zusammengefasst, die jetzt in den Fokus rücken.

Was beinhaltet ein Mietvertrag?

Wenn Du in eine neue Immobilie einziehst, ist der Mietvertrag das wichtigste Dokument. Er regelt die Vermietung der Immobilie. Der Vermieter überlässt Dir diese zum Gebrauch, im Gegenzug entrichtest Du einen vereinbarten Mietzins. Vergiss also nicht, vor lauter Freude über die neuen vier Wände, den Mietvertrag genau durchzulesen. Doch was gehört überhaupt in einen rechtsgültigen Mietvertrag?

10 Punkte, die im Mietvertrag nicht fehlen dürfen

  1. Alle Angaben über Vermieter und Mieter sollten ausgefüllt sein. Als Mieter gelten alle Personen, die über 18 Jahre alt sind.
  2. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag stehen. Dein Vermieter kann eine Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten verlangen.
  3. Die vereinbarte Art der Miete muss im Mietvertrag aufgeführt sein.
  4. Alle Betriebskosten für das Objekt kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Die Umlageschlüssel müssen im Vertrag aufgeführt sein.
  5. Mit einem Zeitmietvertrag können Vermieter das Objekt für einen befristeten Zeitraum vermieten. Die Befristung muss begründet werden und im Vertrag festgehalten sein.
  6. Der Mietvertrag enthält bestimmte Regelungen für den zulässigen Gebrauch der Wohnung. So kann zum Beispiel eine gewerbliche Nutzung im Vertrag vom Vermieter untersagt werden.
  7. Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Haus und gilt für alle Mieter. Damit sie gültig ist, muss dies im Mietvertrag festgehalten werden.
  8. Es gibt eine vorgegebene Klausel für Kleinreparaturen. Demnach zahlst Du als Mieter die Kosten für Kleinreparaturen bis zu maximal 100 Euro je Reparatur. Für welche Ausstattungsteile sie gilt, ist ebenfalls festgelegt.
  9. Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen während der Mietdauer tragen. In einer Sonderklausel kann vereinbart werden, dass der Mieter bestimmte Arbeiten wie Streichen und Tapezieren übernimmt.
  10. Mieter und Vermieter können mit der vertraglichen Vereinbarung über einen Kündigungsausschluss für eine bestimmte Frist von maximal fünf Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten.

Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen. Die gängigsten haben wir hier für Dich zusammengefasst:

Unbefristeter Mietvertrag: Diese sind tatsächlich am häufigsten. Sie bestehen so lange, bis Du oder der Vermieter das Mietverhältnis schriftlich und fristgerecht beendet.

Befristeter Mietvertrag: Bereits bei Vertragsabschluss steht die Dauer der Vermietung fest. Eine außerordentliche Kündigung ist innerhalb des Zeitraums trotzdem möglich.

Indexmietvertrag: Vermieter und Mieter legen im Vertrag fest, in welcher Form die Miete steigen soll. Häufig ist die Miete beim Indexmietvertrag mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verbunden. Der Vermieter muss bei einer Erhöhung der Mietkosten den alten und aktuellen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde legen.

Staffelmietvertrag: Hier wird eine jährliche, prozentuale Mietsteigerung im Mietvertrag vereinbart. Diese darf nicht höher als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sein.

Kündigung und Wohnungsübergabe – das musst Du beachten

Sobald Du Deinen Mietvertrag unterschrieben hast, wird es Zeit, Deine alte Wohnung zu kündigen. Dabei musst Du einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich kannst Du die Kündigung Deiner Wohnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen einreichen, solange Dein Mietvertrag unbefristet und die Kündigung fristgerecht ist.

Deine Kündigungsfristen – worauf Du achten solltest

Für die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages gilt normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Es dürfen aber auch kürzere Fristen von z.B. einem Monat, vereinbart werden. Als Mieter kannst Du nur zum Monatsende kündigen. Entscheidend ist dabei der Tag, an dem der Vermieter die Kündigung erhält. Soll der aktuelle Monat bei der Fristberechnung berücksichtigt werden, so muss Deine Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats erreichen. Du kannst Deinen unbefristeten Mietvertrag auch vorzeitig (außerordentlich) kündigen, allerdings müssen dann bestimmte Gründe vorliegen, die das Wohnen in der Immobilie unmöglich machen.

Bei einem befristeten Mietvertrag endet das Mietverhältnis ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch trotzdem möglich.

Die Wohnungsübergabe: Muss ich meine alte Wohnung renovieren?

Nach Vertragsunterzeichnung und Kündigung der Immobilie, steht die Übergabe Deiner alten Wohnung zurück an den Vermieter an. Deine Bekannten mussten ihre Wohnung vor der Übergabe neu streichen – ist das überhaupt zulässig? In dieser Checkliste erfährst Du, was der Vermieter von Dir verlangen darf.

  1. Du darfst Deine Wände während der Mietzeit in der Farbe Deiner Wahl streichen/tapezieren. Bei der Renovierung nach Auszug kann der Vermieter jedoch von Dir verlangen, die Wohnung zu streichen. In der Farbauswahl bist du dann eingeschränkt (helle, neutrale Farben).
  2. Du darfst nicht dazu verpflichtet werden, komplett zu renovieren.
  3. Feste Zeitabstände zur mieterseitigen Renovierung während der Mietzeit sind unzulässig.
  4. Klauseln, die Dich dazu verpflichten Kosten anteilig zu übernehmen, wenn Du vor den „üblichen Renovierungsintervallen“ ausziehst, brauchst Du nicht zu beachten.
  5. Ungenaue Klauseln und Floskeln bezüglich des Wohnungszustands bei Übergabe sind ungültig.
  6. Türen und Fenster musst Du bei Auszug nicht von außen streichen, ebenso bist Du nicht dazu verpflichtet, die Tapete zu entfernen.
  7. Solltest Du die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen haben, sind alle Bestimmungen im Mietvertrag, die Schönheitsreparaturen betreffen, hinfällig. Solltest Du Schönheitsreparaturen vorgenommen haben, muss der Vermieter in einigen Fällen nachträglich dafür aufkommen.

So funktioniert die Mietkaution

Die Kaution dient zur Absicherung von Forderungen, die der Vermieter ggfs. an Dich richten muss, z.B. wegen nicht gezahlter Mieten oder Beschädigungen der Immobilie. Im Mietrecht gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, dass eine Kaution zu zahlen ist, die Vorgehensweise ist in Deutschland aber üblich.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Im Mietvertrag müssen Art und Zahlungsweise sowie die Höhe der Kaution aufgeführt sein.
Die Kaution darf von Vermieterseite maximal drei Monatskaltmieten betragen. Du kannst wählen, ob Du die Mietkaution einmalig zahlst oder in drei gleich hohen Monatsraten.

Welche Kautionsarten gibt es überhaupt?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Kaution zu übergeben oder anzulegen. Die Art der Mietkaution kann durch die Vertragspartner frei vereinbart werden.

Barkaution: Die gängigste Art ist die Barkaution – bei der Du den Geldbetrag an den Vermieter überweist oder bar auszahlst. Lass Dir bei einer Barzahlung zur Absicherung einen Beleg o.Ä. geben.

Kautionsversicherung: Die Kautionsversicherung ist eine Mietkautionsbürgschaft. Mit dieser kannst Du Deine Kaution hinterlegen, ohne Bargeld auszuzahlen. Statt einer Barzahlung bürgt eine Versicherung für Deine Mietsicherheit. Der Vermieter erhält statt der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung.

Mietkautionssparbuch: Es ist außerdem möglich, die Kaution in Form eines Mietkautionssparbuchs bzw. mündelsicheren Wertpapiers (z. B. Bundesschatzbriefe, Anleihen und Obligationen des Bundes, der Länder sowie der Städte und Gemeinden, aber auch Pfandbriefe) zu erbringen.

Anlagen: Außerdem können Vereinbarungen über Anlagen (z.B. Aktien und festverzinsliche Wertpapiere) getroffen werden. Diese sind jedoch immer auch mit einem Kapitalmarktrisiko verbunden. Realisiert sich der geplante Gewinn nicht oder tritt ein Vermögensverlust ein, kannst Du weder das eingesetzte Kapital noch eine Mindestverzinsung zurückverlangen. Für den Vermieter gilt das gleiche Risiko.

Das sagt der Bundesgerichtshof: Mieter müssen die Kaution weder bar zahlen, noch auf ein privates Konto überweisen. Sie können darauf bestehen, das Geld nur auf ein insolvenzfestes Konto zu überweisen. Dies dient dazu, die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen. Bei einer möglichen Insolvenz des Vermieters bleibt sie dann geschützt.

09.01.2020

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