Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Das solltest Du über die Selbstauskunft für Mieter wissen

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Du als Mietinteressent ausfüllen kannst, um dem Vermieter eine Einschätzung über Dich zu geben. Die meisten Vermieter fordern vor Abschluss eines Mietvertrages eine Mieterselbstauskunft an. Diese beinhaltet in der Regel Fragen zu Deiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation. Meist werden Familienstand, Beruf und Einkommen, Arbeitgeber, aktueller Vermieter und Kinder abgefragt. Typisch sind außerdem Fragen zu Mietrückständen und evtl. die Abgabe einer eidesstattliches Versicherung. Der Mieterpass ist das digitale Pendant zur klassischen Mieterselbstauskunft.

Wofür ist die Mieterselbstauskunft da?

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer in sein Eigentum einziehen wird. So kann er verhindern, dass seine Mietwohnung an Mietnomaden oder zahlungsunwillige Mieter vergeben wird. Außerdem kann der Vermieter mit weiteren freiwilligen Informationen, z.B. zu Tierhaltung, Spielen von Musikinstrumenten oder geplanter Wohnungsnutzung passendere Mieter für seine Wohnung finden und  auswählen.

Der erste Eindruck zählt

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Schufa-Selbstauskunft für Mieter

Neben der Mieterselbstauskunft fordert der Vermieter häufig eine freiwillige Schufa-Bonitätsauskunft vom Mietinteressenten an. Die Schufa ist der größte Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Anhand Deines persönlichen Zahlungsverhaltens werden bei der Schufa Prognosen über zukünftige Zahlungsverhalten getroffen und in Zahlenwerte übersetzt.

Welche Daten kann der Vermieter über die Schufa einsehen?

Nun fragst Du Dich sicherlich, welche Daten von Dir bei der Schufa gespeichert sind. Zum einen sind das persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht. Aber auch die Zahl der eröffneten Konten, laufenden Verträge oder offenen Forderungen befindet sich in der Schufa Selbstauskunft. Daten zur aktuellen persönlichen Situation, z.B. Einkommen und Job, sind nicht in der Schufa-Datei gespeichert. Die Kreditwürdigkeit wird ausschließlich aufgrund des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit bestimmt und von der Schufa in Zahlen angegeben.

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Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?

Du erteilst die Selbstauskunft als Mieter immer freiwillig. Seitens des Vermieters gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft. Da viele Vermieter eine Mieterselbstauskunft voraussetzen, steigen Deine Chancen als Mieter jedoch, wenn Du Deine Mieterselbstauskunft ausfüllst. Schließlich entscheidet der Vermieter am Ende, wer in seine Wohnung einzieht.

Unser Tipp: Schau Dir die Wohnung am Besichtigungstag ganz genau an. Wenn sie Dir gefällt und Du einen Mietvertrag unterschreiben würdest, teile Deinen Mieterpass direkt nach der Besichtigung mit dem Vermieter. Das schafft Vertrauen und einen guten ersten Eindruck.

Welche Fragen der Mieterselbstauskunft muss der Mieter beantworten?

Der Vermieter ist grundsätzlich nur berechtigt, Dir Fragen zu stellen, die das Mietverhältnis betreffen. Auf der anderen Seite steht nämlich Dein Recht auf Privatsphäre. Nicht alle Fragen des Vermieters sind zulässig. Fragen, die nicht mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehen, gehören nicht in eine Mieterselbstauskunft.

Zulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft

Identität des Mieters (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum o.ä.)
Familienstand
Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
Arbeitsverhältnis/Arbeitgeber
Nettoeinkommen
Haustiere, sofern deren Haltung untersagt werden darf
ob der Mieter Raucher ist
ob das Sozialamt oder ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten trägt
ob über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde
ob eine Einkommenspfändung vorliegt
Mietschulden aus vorangegangenen Mietverhältnissen

Unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft

Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft)
Mitgliedschaften (z.B. in Parteien, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft)
Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
Person des vorherigen Vermieters
Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
Hobbies oder Musikgeschmack
bestehende Krankheiten oder Behinderungen
Vorstrafen oder anhängige Ermittlungsverfahren
Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten im Detail
Einkommensverhältnisse von Angehörigen, sofern diese nicht ebenfalls Mieter sind oder eine Bürgschaft übernehmen

Ungefragte Aufklärungspflichten des Mieters:

Es gibt auch eigene ungefragte Aufklärungspflichten des Mieters. „Ungefragt“ bedeutet, dass Du den Vermieter über das Vorliegen bestimmter Situationen in Kenntnis setzen musst ohne dass er danach fragt. Eine solche Aufklärungspflicht wird angenommen, wenn:

  • die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt.
  • die Miete im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. der Jobcenter) übernommen wird.
  • über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Welche Folgen haben Falschaussagen vom Mieter in einer Mieterselbstauskunft?

Du muss dem Vermieter gegenüber grundsätzlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Hast Du bei der Abgabe der Mieterselbstauskunft zulässige Fragen falsch beantwortet, hat der Vermieter die Möglichkeit gegen das (weitere) Bestehen des Mietvertrags vorzugehen, sofern die betreffende Frage von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis ist. Der Mietvertrag kann dann übrigens auch außerordentlich fristlos gekündigt werden.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbsauskunft falsch beantwortet

Hast Du bei der Beantwortung unzulässiger Fragen gelogen, ergeben sich keine rechtlich nachteiligen Folgen für Dich, eher für den Vermieter. Stellt ein Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft, kann dies nämlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld zur Folge haben  Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und wird nach DSGVO-Kriterien bemessen.

Mieterselbstauskunft und Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für die Mieterselbstauskunft essenziell. Sie legt fest, dass die vom Vermieter erfragten Informationen nur „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden“ dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Die Informationen müssen außerdem „auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“ (Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Fragen Vermieter die Daten von Mietinteressenten an, müssen sie die Grundsätze der DSGVO bei der Erhebung und Speicherung der Daten unbedingt beachten und einhalten.

 

 

12.02.2020 

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